Rathaus - Meiningen - Aktuell

Bekanntmachungen / Amtsblatt

Unter Amtsblatt.Meiningen.de steht die aktuelle Ausgabe Nr. 11/2024 vom 18.05.2024 zur Verfügung.

Aus dem Inhalt

Nichtamtlicher Teil

  • Meiningen setzt auf „Fahr-Geh-Meinschaft“
  • Aktiv im Alter - Veranstaltungen für Senioren
  • Lernen im Grünen Klassenzimmer
  • Wo unter Volldampf große Dinge entstehen
  • 1. Meininger Schulstaffellauf um den Adelheidpokal des Bürgermeisters
  • Gute Freunde aus Bussy zu Gast in Meiningen
  • Neues aus der Kita Werrahüpfer
  • Tourist-Information bietet zwei Touren und neue Porzellanbüste zum Brahmsfest
  • „Wandern mit Gerd“ im Juni
  • Meiningen ist beim STADTRADELN dabei
  • Kulturelles inkl. Veranstaltungskalender, Stadtfestprogramm & Fête de la Musique u.v.m.
  • Ortsteile & Gemeinden
  • Vereinsnachrichten
  • Kirchliche Nachrichten
  • u.v.m.

Amtlicher Teil

  • Bekanntmachungen des Wahlleiters der Stadt Meiningen
  • Beschlüsse der 053. Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Meiningen
  • Allgemeinverfügung
  • Bekanntmachungen der Wahlleiterin der Gemeinde Rippershausen
  • Bekanntmachungen des Wahlleiters der Gemeinde Untermaßfeld

 

Unter Amtsblatt.Meiningen.de steht die aktuelle Ausgabe Nr. 10/2024 vom 03.05.2024 zur Verfügung.

Aus dem Inhalt

Amtlicher Teil

  • Einladung zur 054. Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Meiningen
  • Öffentliche Beschlüsse der 051. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten vom 24.04.2024
  • Öffentliche Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Meiningen
    • Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2024 in der Stadt Meiningen
  • Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleiterin der Gemeinde Rippershausen
    • Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2024 in der Gemeinde Rippershausen
  • Öffentliche Bekanntmachung des Wahlleiters der Gemeinde Untermaßfeld
    • Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2024 in der Gemeinde Untermaßfeld

 

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Gründe:

Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein. Im Vergleich dazu sind normale, mehrjährig gültige Reisepässe mit vielen Sicherheitsmerkmale sowie mit einem Chip ausgestattet.

Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.

Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abschafft wird.

Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Kinderreisepass oder einen verlängerten/aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt, finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes, den Reise- und Sicherheitshinweisen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise). 

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).

Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?

Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. 

Die Identitäten der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union werden geschützt, indem EU-weit die Ausweisdokumente für Erwachsene und Kinder Mindestsicherheitsstandards erfüllen. Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Dazu gehört die Ausstattung mit einem Chip, wenn Ausweisdokumente mehrere Jahre gültig sein sollen. 

Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind. Darüber hinaus unterstützt der Chip eine schnelle und sichere Grenzabfertigung bspw. an automatischen Grenzkontrollstationen. Aufwändige, manuelle Sichtkontrollen durch das Grenzpersonal können verringert oder ganz vermieden werden.

Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat

Weitere Informationen zu Reisedokumenten für Kinder erhalten Sie unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html

  1. Gebiet um Goetz-Höhle wird 30-Zone
  2. Information zum Winterdienst im Stadtgebiet
  3. Gedenkstunde anlässlich der Novemberpogrome 1938
  4. Öffentliches Funknetz für das Internet der Dinge in Meiningen
  5. Sperrung der Treppenanlage Robert-Koch-Straße/Gutsstraße
  6. Meininger Frühlingslese „Spezial“: Ferdinand von Schirach kommt nach Meiningen
  7. Bürgermeister für den Frieden: Meiningen zeigt Flagge für atomare Abrüstung
  8. Meiningen startet Klima-Taler-App
  9. Aufgabe des DSD-Containerstandortes für Pappe und Papier an der Großmutterwiese in der Werrastraße
  10. Einladung zum Meininger Hütesfest vom 30. Juni bis 2. Juli 2023
  11. Künstlergespräch mit Udo Eisenacher in der galerie ada
  12. Pressemitteilung - 2. Meininger Stadtgespräch am 06. Mai 2023
  13. Pressemitteilung - Meiningen unterstützt das Vereinsleben
  14. Pressemitteilung - Neuer Starttermin 03. Mai: Stadt- und Ortsteil-Tour 2023
  15. Pressemitteilung - Kehrmaschine reinigt wieder die Straßen der Innenstadt: Stadtservice startet im April
  16. Pressemitteilung - Nutzung der Meininger Sportstätten: Jetzt Anträge stellen für das Schuljahr 2023/2024
  17. Pressemitteilung - Goldene Ehrennadel 2023: Vorschläge einreichen bis zum 1. Mai
  18. Pressemitteilung - Stadt- und Ortsteil-Tour des Bürgermeisters
  19. Pressemitteilung - Städtische Galerie ada: „Wir & Ihr II“ eröffnet am 11. März 2023
  20. Pressemitteilung - Goldene Ehrennadel 2023
  21. Pressemitteilung - Gedenken an die Opfer des Bombenangriffs vom 23. Februar 1945: Ein Zeichen für die Sehnsucht nach Frieden
  22. Pressemitteilung - Ausschreibung der Ehrennadel der Stadt Meiningen
  23. Pressemitteilung - Breitbandausbau: Beginn der Tiefbauarbeiten in Walldorf
  24. Bekanntmachung des Fachbereichs Bürgerservice und Generationen, Gewerbewesen - Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF)
  25. Bekanntmachung des Fachbereichs Bürgerservice und Generationen, Gewerbewesen - Neue Regeln für Essen und Getränke zum Mitnehmen für Gastronomiebetriebe ab 01.01.2023
  26. Meininger Standesamt am 13.12.2022 geschlossen
  27. Sitzung des Hauptausschusses am 19.07.2021
  28. Sitzung des Stadtrates am 01.06.2021
  29. Sitzung des Hauptausschusses am 18.01.2021
  30. Sitzung des Bauausschusses am 20.01.2021

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Schlossplatz 1
98617 Meiningen


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